„Es ist beim Schlussspurt gelungen, einen sehr problematischen Kommissionsvorschlag noch einmal spürbar zu verbessern. Die Kommission wollte bei ihrer Reform des Krisenmanagements das Kind mit dem Bade ausschütten und jede strauchelnde Bank zum Abwicklungsfall machen - das wäre komplett unverhältnismäßig gewesen“, so der CSU-Europaabgeordnete und wirtschaftspolitischer Sprecher der EVP-Fraktion im Europäischen Parlament anlässlich der gestern erzielten Einigung zum Paket für das Krisenmanagement im Bankensektor (CMDI). Das Paket, das die Kommission ursprünglich im Frühjahr 2023 vorgestellt hatte, beinhaltet sowohl Änderungen an der Einlagensicherungsrichtlinie als auch an den Vorgaben für die Abwicklung von Banken und beinhaltet weitreichende Änderungen, wie mit Banken im Krisenfall umgegangen wird.
Ferber beschreibt die Herausforderung bei diesem Dossier: „Es ging darum den Spagat zu schaffen zwischen mehr Konsistenz im Abwicklungssystem ohne dabei die Verhältnismäßigkeit völlig aus den Augen zu verlieren. Es ist gelungen, den Kommissionsvorschlag an entscheidenden Stellen zu entschärfen. Dabei ist aber viel zusätzliche Komplexität entstanden. Am Ende muss die Frage erlaubt sein, ob das neue Regime tatsächlich besser ist als der Status Quo. Wir werden uns die Einigung unter diesem Gesichtspunkt nun sehr genau anschauen. Es zeigt sich, dass eine sachgerechte Lösung extrem schwierig wird, wenn bereits der Kommissionsvorschlag vollkommen verkorkst ist.“
Einlagensicherungssysteme bewahren:
„Es ist wichtig, dass durch die Reform des Krisenmanagements bewährte Strukturen nicht unter die Räder kommen. Der Kommissionsvorschlag hat an den Grundfesten der Institutssicherungssysteme genagt“, konstatiert Ferber mit Blick auf die Besonderheiten des dreigliedrigen deutschen Bankensystems.
Der Kommissionsvorschlag hätte insbesondere den Rückgriff auf so genannte präventive Maßnahmen erheblich erschwert und so den Kern der Institutssicherungssysteme von Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken unterminiert. Auch die Erfüllung der aufsichtsrechtlichen Vorgaben aus der Eigenkapitalverordnung CRR wäre für Institutssicherungssysteme kaum mehr möglich gewesen, was zu erheblichen zusätzlichen Eigenkapitalanforderungen geführt hätte.
Laut Ferber wurde ein Kompromiss gefunden, der auch für das dreigliedrige Bankensystem in Deutschland funktioniert: „Für die deutschen Institutssicherungssysteme wurde eine Lösung gefunden, die zwar mit erheblichem Aufwand einhergeht, am Ende des Tages aber noch geradeso tragfähig ist.“
Kein Freibrief beim Zugang zum Abwicklungsfonds:
Wichtig ist für Ferber auch, dass bei der Frage des Zugangs zum Abwicklungsfonds für solche Banken, die nicht genügend abwicklungsfähige Verbindlichkeiten haben, eine Lösung gefunden wurde, die hinreichend hohe Hürden umfasst. Die Kommission wollte den Zugang zum Abwicklungsfonds unter Zugriff auf die Einlagensicherungssysteme deutlich erleichtern („Bridge the Gap“): „Der Griff in den Abwicklungstopf oder die Einlagensicherungssysteme muss auch im Krisenfall die absolute Ausnahme bleiben und an hinreichend strenge Bedingungen geknüpft sein. Das haben wir sichergestellt.“
Keine weiteren Arbeiten an Bankenunion nötig:
Ferber sieht mit der Einigung zum Krisenmanagement auch keine weitere Notwendigkeit mehr, an weiteren problematischen Vorschlägen wie der Vergemeinschaftung des Einlagensicherungssystems weiterzuarbeiten: „Die Kommission sollte nun aufhören, das dreigliedrige deutsche Bankensystem mit immer neuen Vorschlägen zu malträtieren. Der Bankenunion wäre mehr geholfen, wenn die Kommission für eine einheitliche Umsetzung der Bankenregeln in allen Mitgliedstaaten sorgen würde. Dass der Steuerzahler für die Stützung strauchelnder Banken herangezogen wird, war in der Vergangenheit nämlich vor allem ein südeuropäisches Phänomen.“