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Bargeld bleibt, digitaler Euro kommt

Wirtschaftsausschuss stimmt über Paket zum digitalen Euro ab/
Ferber freut sich über klares Bekenntnis zum Bargeld

„Die Stärkung der Resilienz des europäischen Zahlungsverkehrs ist zu einer geopolitischen Notwendigkeit geworden. In einer Welt voller geopolitischer Spannungen können wir es nicht länger hinnehmen, dass digitale Zahlungen weitgehend vom Wohlwollen einiger weniger ausländischer Anbieter abhängen. Dieses Paket ändert das. Es schützt das Bargeld als universelles Zahlungsmittel und fügt eine europäische digitale Option hinzu. Der Euro muss in der Tasche und auf dem Handy funktionieren. Dieses Paket liefert beides", erklärte Markus Ferber MdEP, wirtschafts- und währungspolitischer Sprecher der EVP-Fraktion im Europäischen Parlament angesichts der heutigen Abstimmung im Wirtschafts- und Währungsausschuss über ein Paket zur Einführung des digitalen Euros und zur Stärkung des Bargelds.
 
 
Datenschutz und Privatsphäre als Grundpfeiler
 
Das Paket enthält weitreichende Datenschutzgarantien für den digitalen Euro. „Der digitale Euro ist kein Überwachungsinstrument. Die EZB wird nicht mitlesen können, wofür der Nutzer zahlt. Die Notenbank bekommt sogar weniger Informationen, als das was heute Banken und Zahlungsdienstleister sehen.  Was im Portemonnaie niemanden etwas angeht, darf auch im digitalen Raum niemanden etwas angehen. Das Europäische Parlament hat sichergestellt, dass hoher von Anfang an in der Architektur verankert ist", so Ferber.


Parlament übernimmt Kontrolle: Haltelimits nicht allein Sache der EZB
 
Ein zentrales Ergebnis der parlamentarischen Verhandlungen ist die demokratische Kontrolle über die Haltelimits für den digitalen Euro. Haltelimits sind das entscheidende Instrument, um einen Abfluss von Bankeinlagen in den digitalen Euro und damit eine Gefährdung der Kreditvergabe an Haushalte und Unternehmen zu vermeiden. „Entscheidungen mit Konsequenzen für die Finanzstabilität, die Kreditversorgung der Wirtschaft und damit für das Leben der Menschen dürfen nicht ausschließlich von der EZB oder der Kommission getroffen werden. Das EP bekommt hier ein Mitsprachrecht“, so Ferber.
 
 
Annahmepflicht für Bargeld:
 
Die Verordnung über gesetzliche Zahlungsmittel untersagt pauschale Bargeldausschlüsse — einschließlich der in vielen Mitgliedstaaten verbreiteten „Keine Bargeldannahme"-Hinweisschilder. Händler müssen Banknoten und Münzen bei Präsenzzahlungen akzeptieren und dürfen dafür keine Aufschläge verlangen. „Ein pauschaler Ausschluss von Bargeldzahlungen ist mit der Grundidee des gesetzlichen Zahlungsmittels nicht vereinbar. Die neue Regelung macht damit Schluss und stellt klar: Wer in Euro verkauft, muss Euroscheine und -münzen akzeptieren", sagte Ferber.

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