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Bessere Rechtsetzung braucht Taten, keine Mitteilungen

Kommission stellt Mitteilung zu besserer Rechtssetzung vor/
Markus Ferber zieht kritische Bilanz

„Die Europäische Kommission verabschiedet heute eine Mitteilung zur besseren Rechtsetzung. Das wäre eine gute Nachricht, wenn die Kommission nicht seit Jahren das genaue Gegenteil davon betrieben hätte. Was wir brauchen, ist keine neue Mitteilung. Wir brauchen endlich den Beweis, dass die Kommission die Lektion wirklich gelernt hat“, kommentiert der wirtschaftspolitische Sprecher der EVP-Fraktion die heutige Mitteilung zur besseren Rechtsetzung und deren Durchsetzung

Omnibus-Gesetzgebung demonstriert Mängel:
 
„Die vielen Omnibus-Gesetze dieser Kommission sind zwar einerseits bitternötig, anderseits sind sie auch ein schonungsloses Eingeständnis, wie viele handwerklich misslungene Gesetzgebungsakte in den vergangenen Jahren aus Brüssel kamen.“, so Ferber. Laut dem CSU-Europaabgeordneten korrigiert jede dieser Initiativen Gesetzgebung, die in der vergangenen Wahlperiode fehlerhaft, unverhältnismäßig oder schlicht handwerklich mangelhaft verabschiedet wurde. „Die Rechnung ist ganz einfach: Wer heute schlechte Gesetzesentwürfe auf den Weg bringt, muss morgen Omnibus-Pakete schnüren. Der Job der Kommission ist eigentlich sicherzustellen, dass sowas erst gar nicht passieren kann.“
 
Für den Wirtschaftsexperten hat sich das nicht zuletzt an der so genannten „Green Deal“-Gesetzgebung gezeigt: „Die vergangene Legislaturperiode hat eine bittere Erkenntnis geliefert: Wenn politischer Druck und ideologische Vorgaben auf der einen Seite stehen und die Grundsätze besserer Rechtsetzung auf der anderen, zieht die Rechtsetzungsqualität regelmäßig den Kürzeren. Es kann nicht sein, dass einfach die Folgenabschätzung unter den Tisch fällt, weil es vermeintlich der guten Sache dient“
 
 
Wettbewerbsfähigkeit und Verhältnismäßigkeit als Leitmotive:
 
Für Ferber ist bessere Rechtsetzung kein bürokratisches Selbstzweckprojekt, sondern eine wirtschaftspolitische Notwendigkeit: „In einer Zeit, in der Europa gegenüber den USA, China und anderen Weltregionen an Wettbewerbsfähigkeit verliert, muss jede legislative Initiative zwei Grundfragen bestehen: Stärkt sie die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft und ist sie verhältnismäßig? Daran muss sich auch die Agenda der Kommission zur besseren Rechtssetzung ausrichten.“

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