Die Europäische Kommission hat heute ihren Vorschlag zur Digitalisierung der Verwaltungsabläufe bei der Richtlinie zur Entsendung von Mitarbeitern veröffentlicht. Diese Initiative war auch Teil des Arbeitsprogramms für das Jahr 2024, das im Oktober 2023 veröffentlicht wurde. Der Vorschlag sieht vor, dass das Ausfüllen der Vereinbarung zur Entsendung von Arbeitnehmern künftig einheitlich digital erfolgen soll. „Der Fachkräftemangel in der Europäischen Union wird immer akuter. Massive bürokratische Hürden erschweren die Entsendung von Arbeitskräften innerhalb der EU. Es kann nicht sein, dass jeder Mitgliedsstaat aktuell sein eigenes Süppchen kocht und es keine einheitlichen Regeln gibt“, beklagt der CSU-Europaabgeordnete. Kritisch sieht Ferber, dass das Online-Portal nicht verpflichtend für alle Mitgliedstaaten vorgesehen ist, sondern eine freiwillige Regelung sein soll: „Wenn die Anwendung des Online-Portals für Mitgliedstaaten nur auf freiwilliger Basis erfolgt, wird sich nichts ändern“.
Die eine Hand weiß nicht, was die andere tut
Die Entsenderichtlinie ist wichtig, da sie sicherstellt, dass Arbeitnehmer gleichbehandelt werden unabhängig vom EU-Land, in dem sie zeitweilig arbeiten. Allerdings hat jeder Mitgliedstaat die Richtlinie zur Entsendung von Mitarbeitern anders umgesetzt - inklusive so mancher Ausnahmeregel. „Dieser Dschungel an Dokumenten und die unterschiedlichen Vorgaben je nach Land erschweren die Entsendung von Mitarbeitern massiv. Die eigentlich sinnvolle Richtlinie wird so eher kontraproduktiv. Was wir brauchen sind benutzerfreundliche Lösungen ohne Bürokratie“, so Ferber.
Kraftakt für kleine und mittelständische Unternehmen
Der wirtschaftspolitische Sprecher der EVP-Fraktion im Europäischen Parlament betont, dass der Stein nun schnell ins Rollen gebracht werden muss: „Ich sehe dringenden Handlungsbedarf, insbesondere um kleine und mittelständische Unternehmen zu entlasten. Die A1-Bescheinigung zum Sozialschutz im Ausland beispielsweise muss dringend innereuropäisch angeglichen und vereinfacht werden, um die Arbeitsmobilität nicht zu gefährden. Immerhin gehört der freie Verkehr von Dienstleistungen zu den größten Errungenschaften des Europäischen Binnenmarktes“.