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EU-Fluggastrechte: Europaparlament setzt Erleichterungen für Fluggäste durch

Verbraucherfreundliche Entschädigungsregelungen gerettet /
Markus Ferber lobt gutes Verhandlungsergebnis

Nach jahrelangen Verhandlungen ist eine Überarbeitung der Fluggastrechte nun im Vermittlungsausschuss von beiden Institutionen bestätigt worden. Nachdem der Rat bereits am Freitag grünes Licht gegeben hat, stimmten heute auch die Abgeordneten des Vermittlungsausschusses dem Verhandlungsergebnis zu. Der Europaabgeordnete und verkehrspolitische Sprecher der CSU-Europagruppe, Markus Ferber, sieht in dem Ergebnis einen Gewinn für die Verbraucher:
 
„Während einige Mitgliedstaaten im Interesse der Airlines zwischenzeitlich einen Kahlschlag bei den Fluggastrechten gefordert hatten, ist das Europäische Parlament standhaft geblieben. Uns ist es nicht nur gelungen, die bisherigen Entschädigungsregelungen zu verteidigen, sondern auch noch weitere wichtige Punkte für die Passagiere zu erzielen.“
 
 
Etablierte 3-Stunden-Grenze gilt auch in Zukunft
 
Die 27-köpfige Verhandlungsdelegation des Europäischen Parlaments hatte es sich zum wichtigsten Auftrag gemacht, die etablierte 3-Stunden-Grenze für Flugverspätung beizubehalten. Viele Mitgliedstaaten hatten vehement auf eine Aufweichung dieser Grenze gepocht und wollten den Airlines mehr Flexibilität einräumen. Dies war mit dem Europäischen Parlament nicht zu machen:
 
„Wer einmal mehr als drei Stunden auf sein verspätetes Flugzeug warten musste, weiß, warum unsere europäischen Fluggastrechte so wichtig sind. Folgt man der Anweisung der Fluglinien und ist bereits 2 Stunden vor Abflug am Flughafen, so hat man bereits 5 Stunden am Flughafen verbracht, ohne seinem Ziel ein Stück näher gekommen zu sein. Die Fluglinien sind angehalten, pünktlich zu fliegen. In dem Fall entgehen sie auch allen Entschädigungszahlungen an die Kunden. Eine Aufweichung der 3-Stunden-Grenze hätte einen zentralen Anreiz zu mehr Pünktlichkeit ausgesetzt – auf Kosten der verspäteten Passagiere. Viele Fluggäste kennen mittlerweile ihre Ansprüche. Es ist daher sehr zu begrüßen, dass wir weiterhin auf dieses etablierte System setzen.“

Verbesserungen für Familien und mobilitätseingeschränkte Reisende
 
Bereits vor der schwierigen letzten Verhandlungsrunde um die Entschädigung hatten sich Parlament und Rat auf zahlreiche kleinere Verbesserungen im Regelwerk geeinigt. Dazu gehört mehr Preistransparenz beim Handgepäck. Für Familien und mobilitätseingeschränkte Reisende gilt zukünftig, dass Begleitpersonen kostenfrei nebeneinander sitzen dürfen.  Abzockerpraktiken wie ein App-Zwang beim Boarding, wie von einigen Airlines zuletzt praktiziert, werden unterbunden.
 
„Der heutige Deal ist ein klarer Erfolg für das Europäische Parlament. Es zeigt sich an dem Ergebnis, wer wirklich an der Seite der Verbraucher steht. Es freut mich, dass wir es mit den neuen Regelungen insbesondere Familien und mobilitätseingeschränkten Reisenden einfacher machen können. Horrende Zuzahlungen für Eltern, um neben ihren Kindern sitzen zu dürfen, fallen weg. Damit bleibt für Familien mehr Geld in der Reisekasse, um den Urlaub vor Ort zu genießen.“

 

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