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EU-Fluggastrechte: Europaparlament stimmt für mehr Verbraucherschutz im Luftverkehr

Reform nach 13 Jahren endlich abgeschlossen /
Verbraucherfreundliche Entschädigungsregelungen bestätigt

Nach jahrelangen Verhandlungen ist eine Überarbeitung der Fluggastrechte nun auch durch das Plenum des Europäischen Parlaments bestätigt worden. Zuvor hatte sich ein extra dafür eingerichteter Vermittlungsausschuss zwischen Rat und Parlament auf die neuen Regelungen geeinigt. Der Europaabgeordnete und verkehrspolitische Sprecher der CSU-Europagruppe, Markus Ferber, sieht in dem Ergebnis einen Gewinn für die Verbraucher:
 
„Während einige Mitgliedstaaten im Interesse der Airlines zwischenzeitlich einen Kahlschlag bei den Fluggastrechten gefordert hatten, ist das Europäische Parlament standhaft geblieben. Uns ist es nicht nur gelungen, die bisherigen Entschädigungsregelungen zu verteidigen, sondern auch noch weitere wichtige Punkte für die Passagiere zu erzielen. Die große fraktionsübergreifende Zustimmung heute im Plenum ist Ausdruck dieses Verhandlungserfolgs.“
 
 
Etablierte 3-Stunden-Grenze gilt auch in Zukunft
 
Die 27-köpfige Verhandlungsdelegation des Europäischen Parlaments hatte es sich im Vermittlungsausschuss zum wichtigsten Auftrag gemacht, die etablierte 3-Stunden-Grenze für Flugverspätung beizubehalten. Viele Mitgliedstaaten hatten vehement auf eine Aufweichung dieser Grenze gepocht und wollten den Airlines mehr Flexibilität einräumen. Dies war mit dem Europäischen Parlament nicht zu machen:
 
„Wer einmal mehr als drei Stunden auf sein verspätetes Flugzeug warten musste, weiß, warum unsere europäischen Fluggastrechte so wichtig sind. Folgt man der Anweisung der Fluglinien und ist bereits 2 Stunden vor Abflug am Flughafen, so hat man bereits 5 Stunden am Flughafen verbracht, ohne seinem Ziel ein Stück näher gekommen zu sein. Die Fluglinien sind angehalten, pünktlich zu fliegen. In dem Fall entgehen sie auch allen Entschädigungszahlungen an die Kunden. Eine Aufweichung der 3-Stunden-Grenze hätte einen zentralen Anreiz zu mehr Pünktlichkeit ausgesetzt – auf Kosten der verspäteten Passagiere. Viele Fluggäste kennen mittlerweile ihre Ansprüche. Es ist daher sehr zu begrüßen, dass wir weiterhin auf dieses etablierte System setzen.“
 

Verbesserungen für Familien und mobilitätseingeschränkte Reisende
 
Neben der Bestätigung der Entschädigungsregelung haben sich Parlament und Rat auch auf zahlreiche weitere Verbesserungen im Regelwerk geeinigt. Dazu gehört mehr Preistransparenz beim Handgepäck. Für Familien und mobilitätseingeschränkte Reisende gilt zukünftig, dass Begleitpersonen kostenfrei nebeneinander sitzen dürfen.  Abzockerpraktiken wie ein App-Zwang beim Boarding, wie von einigen Airlines zuletzt praktiziert, werden unterbunden.
 
„Die Verhandlungen haben gezeigt, wer wirklich an der Seite der Verbraucher steht. Es freut mich, dass wir es mit den neuen Regelungen insbesondere Familien und mobilitätseingeschränkten Reisenden einfacher machen können. Horrende Zuzahlungen für Eltern, um neben ihren Kindern sitzen zu dürfen, fallen weg. Damit bleibt für Familien mehr Geld in der Reisekasse, um den Urlaub vor Ort zu genießen.“, so Ferber.

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