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Personalausweis auf dem Handy: Markus Ferber begrüßt Vorschlag der Kommission zur Digitalisierung von Reisedokumenten

„Mit den digitalen Reisedokumenten kommen Personalausweis und Reisepass im mobilen Zeitalter an“

 
 

Die Europäische Kommission hat heute ihren Vorschlag zur Digitalisierung von Reisedokumenten vorgestellt. Mit der „EU Digital Travel application“ sollen Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit bekommen, ihren Reisepass und Personalausweis in einer digitalen Form auf ihr Handy zu laden und mobil zu nutzen. Markus Ferber, CSU-Europaabgeordneter, begrüßt den Vorschlag der Kommission:
 
„Mit dem digitalen Ausweis kommen unsere Reisedokumente endlich im 21. Jahrhundert an. Während man ausgedruckte Flugtickets am Gate nur noch selten sieht und auch für viele andere Dinge des Lebens bisher schon das Smartphone ausreichend ist, müssen bei Grenzkontrollen an Schengen-Grenzen immer noch der physische Reisepass oder Personalausweis vorgezeigt werden. Damit ist nun Schluss. Dadurch wird der Ablauf an den Grenzkontrollen beschleunigt und neue innovative Einsatzmöglichkeiten geschaffen.“
 
Markus Ferber betont neben den vielen Vorteilen aber auch, dass die neuen digitalen Reisedokumente weiterhin nur ein Zusatz zum bewährten Reisepass und Personalausweis im Scheckkartenformat bleiben dürfen.
 
„Für Digital Natives mögen die neuen digitalen Reisedokumente eine Verheißung sein. Zum Reisen reicht bald das Smartphone. Ein Großteil der Bevölkerung wird jedoch weiter auf die alt bewährten Reisedokumente aus Papier und Plastik setzen. Hier muss die Kommission sicherstellen, dass diese auch weiterhin ihre Gültigkeit behalten und auch weiterhin für alle Bürger ausgegeben werden. Ältere Personen dürfen durch die neuen Technologien nicht vom grenzüberschreitenden Reisen ausgeschlossen werden“, so der wirtschaftspolitische Sprecher der EVP-Fraktion im Europäischen Parlament, Markus Ferber.
 
Des Weiteren muss die Kommission den Datenschutz sicherstellen und dafür sorgen, dass Kriminelle die neuen Möglichkeiten des mobilen Ausweises nicht für ihre Zwecke ausnutzen.

Der Vorschlag der Kommission, bestehend aus zwei Verordnungen, wird nun Rat und Parlament zur Prüfung vorgelegt. Beide Institutionen haben die Möglichkeit, Änderungen an dem Gesetzesvorschlag vorzunehmen.

 
 
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