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Schutz von kritischer Infrastruktur: Schluss mit Naivität bei ausländischen Direktinvestitionen

Europäisches Parlament billigt Überprüfungsregime für ausländische Direktinvestitionen /
Ferber lobt besseren Schutz von strategischen Sektoren

Das Europäische Parlament hat heute auf seiner Plenarsitzung in Straßburg einem neuen Überprüfungsregime für ausländische Direktinvestitionen in strategische Sektoren zugestimmt. Mit den überarbeiteten Regelungen der FDI-Screening-Verordnung soll vor allem die kritische Infrastruktur in Europa besser vor Einfluss aus Drittstaaten geschützt werden. Der CSU-Europaabgeordnete Markus Ferber hat in den Verhandlungen den Wirtschafts- und Währungsausschuss sowie den Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments vertreten und begrüßt das Ergebnis:

„Europas Wirtschaft ist offen für Investitionen, unsere kritische Infrastruktur steht aber nicht länger zum Verkauf. Dieses Signal senden wir mit den neuen Regelungen für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen in die Welt. Eine sicherheitspolitische Fehlentscheidung wie der Teil-Verkauf des Hamburger Hafens an ein chinesisches Staatsunternehmen durch Olaf Scholz darf sich nicht wiederholen. Der ehemalige Bundeskanzler hat sich mit seiner Entscheidung für den Einstieg von COSCO in Hamburg über die Warnungen der EU-Kommission hinweggesetzt und damit viele andere EU-Staaten verprellt. Das Beispiel zeigt exemplarisch, welche geopolitische Naivität in der damaligen Bundesregierung vorgeherrscht hat.

In der aktuellen, aufgeheizten Weltlage müssen wir in Europa feindliche Übernahmen von kritischer Infrastruktur wie Häfen, Flughäfen, Eisenbahnnetzen etc. verhindern können. Auch bei sicherheitsrelevanten Produkten der Verteidigungsindustrie gilt es, genauer hinzuschauen, wenn ein Nicht-EU-Unternehmen sich europäisches Know-how zu eigen machen möchte. Das Zeitalter europäischer Naivität in Bezug auf die Interessen von Drittstaaten muss vorbei sein. Dafür liefert die Überarbeitung der FDI-Screening-Verordnung das richtige Rahmenwerk. Künftig müssen alle EU-Mitgliedstaaten über einen Screening-Mechanismus verfügen. Darüber hinaus wird die gemeinsame Abstimmung zwischen den Mitgliedstaaten verstärkt und es werden Mindestkriterien für die Überprüfung eingeführt. Das soll verhindern, dass Mitgliedstaaten mit durchlässigerem Screening ein Einfallstor für Drittländer in die EU darstellen.“

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