„Es ist gelungen viele der viel zu weitreichenden Vorschläge des Berichterstatters zu entschärfen. Ob die Reform aber tatsächlich zu Entlastungen für Fondsmanager und Versicherer führt, bleibt abzuwarten“, so der CSU-Europaabgeordnete und wirtschaftspolitische Sprecher der EVP-Fraktion, Markus Ferber, MdEP, anlässlich der heutigen Abstimmung im Wirtschafts- und Währungsausschuss des Europäischen Parlaments zur Reform der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (SFDR).
Reformbedarf ist da:
Grundsätzlich sieht Ferber Reformbedarf gegenüber der ursprünglichen Offenlegungsverordnung. Die Regeln aus dem Jahr 2019 wurden noch vor der Taxonomie für nachhaltige Finanzierung verabschiedet und hatten daher keinen sinnvollen Referenzpunkt für die Idee von Nachhaltigkeit: „Die SFDR hat Offenlegung von Nachhaltigkeitsmerkmalen gefordert ohne zu definieren, was Nachhaltigkeit überhaupt ist. Dass das nicht funktionieren kann, war klar. Die Reform ist bei der Nachhaltigkeitsdefinition sicherlich präziser, ob sie handhabbarer wird, ist aber nicht klar.“
Transitionsfinanzierung: zu viele Kategorien, zu viele Details:
Als problematisch bewertet Ferber insbesondere die sehr detaillierten Vorgaben, die die Finanzierung von solchen Projekten, die den Wandel zu einem nachhaltigeren Wirtschaftsmodell ermöglichen sollen, erschweren könnten: „Grundsätzlich ist es richtig, Übergangsfinanzierungen anders zu behandeln als vollständig nachhaltige Investitionen. Aber die Kategorie ist mittlerweile so kleinteilig geregelt, mit Kapitalausgabenquoten, Emissionsreduktionsstrategien und Ausstiegsplänen, dass Fondsmanager im Zweifel eher zurückhaltend investieren, als sich durch die Nachweispflichten zu arbeiten. Genau die Unternehmen, die Kapital für ihre Transformation am dringendsten brauchen, laufen so Gefahr, leer auszugehen.“
Nachhaltige Finanzierung: Rahmen krankt an Konstruktionsfehlern:
„Das Problem mit dem Rahmen für nachhaltige Finanzierung war bisher stets, dass die einzelnen Elemente auf zu viele Rechtsakte aufgeteilt sind. Rechtssetzung aus einem Guss ist damit sehr schwierig. Diesen Konstruktionsfehler können wir mit der SFDR-Reform nicht lösen“, so Ferber abschließend mit Blick auf den komplexen Rechtsrahmen, der unter anderem die Taxonomie, die Richtlinie über Nachhaltigkeitsreporting (CSRD) sowie diverse sektorale Detailbestimmungen umfasst.