Statement: Markus Ferber, MdEP zu dem Urteil des EuGH über das EU-Mobilitätspaket
Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat heute lang erwartete Klarheit im Streit über das EU-Mobilitätspaket geschaffen. Die Luxemburger Richter bestätigen weitgehend die Gültigkeit des Mobilitätspakets. Lediglich die LKW-Rückkehrpflicht erklärten die Richter aufgrund nicht nachgewiesener Verhältnismäßigkeit für nichtig. Der verkehrspolitische Sprecher der CSU-Europagruppe Markus Ferber begrüßt die geschaffene Rechtsklarheit und erklärt zu dem Urteil:
„Es ist ein positives Signal, dass die Luxemburger Richter heute nach Brüssel gesendet haben. Mit der Entscheidung, die Klagen von sieben EU-Ländern größtenteils abzuweisen, haben die Richter endlich Rechtsklarheit im langjährigen Streit über Arbeitsbedingungen in der Straßenverkehrsbranche hergestellt. Mit dem EU-Mobilitätspaket hat der Gesetzgeber die richtigen Rahmenbedingungen für faire Arbeitsbedingungen und sichere Straßen geschaffen. Ich freue mich, dass der EuGH nun zu der Entscheidung gekommen ist, diese Errungenschaften nicht aufs Spiel zu setzen. Die Kernelemente des Mobilitätspakets wurden in ihrer Gültigkeit bestätigt. Dazu gehört das Herzstück des Pakets, die Verordnung zu Lenk- und Ruhezeiten, welche Bestand haben wird.
Mit der Entscheidung des EuGH die LKW-Rückkehrpflicht aus formalen Gründen zu kippen, liegt der Ball hier wieder bei der EU-Kommission. Die neue Kommission muss schnellstmöglich eine neue Lösung finden, um mögliche negative Auswirkungen auf faire Wettbewerbsbedingungen zu vermeiden.
Darüber hinaus sind nun die Mitgliedsstaaten gefragt, die gerichtlich bestätigten Regelungen auch zu kontrollieren und durchzusetzen. Hier gibt es in vielen Ländern noch massiven Nachholbedarf.“