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Statement: Markus Ferber, MdEP, zu Schlussanträgen des EuGH-Generalanwalts zur Klage Italiens gegen Österreich wegen Verkehrsbeschränkungen in Tirol

Der Generalanwalt am Gerichtshof hat heute seine Schlussanträge in der Rechtssache C-524/24 Italien / Österreich vorgelegt. Darin geht es um die Beschränkungen für Lkws auf der Brenner- und der Inntal-Autobahn in Tirol. Der Generalanwalt hält die Fahrverbote für Lkws in Österreich, wie Nachtfahrverbot, sektorales Fahrverbot, Winterfahrverbot, für nicht mit dem EU-Recht vereinbar. Die Verkehrsdosierung an den Auffahrten zur Autobahn A12 wird hingegen nicht beanstandet. Bereits zwei Mal zuvor wurde Österreich durch den EuGH verurteilt, da das Land im Bundesland Tirol rechtswidrige Beschränkungen des freien Warenverkehrs eingeführt hat. Der Europaabgeordnete und verkehrspolitische Sprecher der CSU-Europagruppe, Markus Ferber, begrüßt die Positionierung des Generalanwalts und fordert Österreich schnell zum Handeln auf:

„Das Plädoyer des EuGH-Generalanwalts ist eine Bestätigung für alle Kritiker der Tiroler Verkehrsverhinderungmaßnahmen. Österreich verstößt mit seinen Fahrverboten am Brenner gegen EU-Recht. Ich bin froh, wenn auch nicht überrascht, dass sich der Generalanwalt meiner langjährigen Sichtweise anschließt. Üblicherweise folgt das Gericht in seiner Entscheidung dem Generalanwalt in vier von fünf Fällen. Ich bin daher sehr optimistisch, dass Italien mit seiner Klage vor dem EuGH in den zentralen Punkten erfolgreich sein wird. Für die österreichische und Tiroler Verkehrspolitik muss dies ein erneuter Warnschuss sein. Die Einschränkungen des freien Warenverkehrs durch Fahrverbote für LKW-Transitverkehr müssen beendet werden.
 
Bei aller Freude über die Positionierung des Generalanwaltes enttäuscht mich die Haltung früherer Bundesregierungen. Während Italien mit Unterstützung der Europäischen Kommission den Rechtsweg sucht, um berechtigte Interessen zu verteidigen, haben es vergangene Bundesregierungen in Berlin, insbesondere unter Bundesverkehrsminister Wissing, versäumt, der Klage beizutreten und bayerische wie europäische Interessen durchzusetzen.“

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