„Dieses Urteil bestätigt jahrelange, konsequente Arbeit der Kommission bei der Durchsetzung des Wettbewerbsrechts und untermauert einen zentralen Grundsatz: Marktbeherrschende Gatekeeper dürfen ihre Marktmacht nicht durch vertragliche Kopplungsgeschäfte absichern und Wettbewerber vom Markt verdrängen.
Eine Geldbuße dieser Größenordnung sendet ein klares Signal an jede große digitale Plattform, die im Binnenmarkt tätig ist: Das europäische Wettbewerbsrecht gilt unabhängig von Größe oder Marktmacht, und Brüssel wird nicht zögern zu handeln, wenn die Regeln gebrochen werden.
Gleichzeitig zeigt dieser Fall, warum eine rein nachträgliche Durchsetzung nicht ausreicht. Verfahren wie dieses brauchen fast ein Jahrzehnt bis zu einem rechtskräftigen Urteil. Genau deshalb ist der Digital Markets Act, der Gatekeepern klare Verpflichtungen im Voraus auferlegt, anstatt sich allein auf langwierige Wettbewerbsverfahren zu verlassen, die richtige Ergänzung zur klassischen Kartellrechtsdurchsetzung. Schnelllebige digitale Märkte brauchen Regeln, die in Echtzeit greifen, nicht nur Geldbußen, die erst Jahre nach dem Schaden verhängt werden."