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Statement: Markus Ferber, MdEP zur Einigung der Mitgliedstaaten zur Fluggastrechte-Verordnung

Kein Abbau von Fluggastrechten/
Entschädigungszahlungen ab drei Stunden beibehalten

„Flugverspätungen sind nervig. Noch ärgerlicher wird es, wenn Verbraucher künftig bei drei Stunden verspäteter Ankunft nicht mal mehr die gewohnte Entschädigung erhalten.  Die europäischen Fahr- und Fluggastrechte sind weltweit vorbildlich. Sie drängen die Fluglinien dazu, ihre Pünktlichkeit sicherzustellen und zu verbessern. Eine Verschlechterung der Kompensationsregelungen käme daher einem Eingeständnis gleich“, so der CSU-Europaabgeordnete und verkehrspolitische Sprecher der CSU-Europagruppe, Markus Ferber, anlässlich der heutigen Einigung der Verkehrsminister zu der seit über zehn Jahren diskutierten Revision der Fluggastrechte-VO in Luxemburg. Die Mitgliedstaaten haben sich gegen den Willen der Bundesregierung auf eine Erhöhung der Grenze, ab der Entschädigungszahlungen geleistet werden müssen, auf vier Stunden anstelle von heute drei Stunden geeinigt. Das Parlament hatte hierzu bereits 2014 seinen Standpunkt beschlossen. Aufgrund von Unstimmigkeiten im Rat war das Dossier bis vor kurzem blockiert. Die polnische Ratspräsidentschaft wollte den Prozess nun abschließen. Dabei geraten die Interessen der Fluggäste aber unter die Räder. Markus Ferber erklärt dazu:

„Nach über 10 Jahren Blockade gibt es im Rat endlich Bewegung für eine Überarbeitung der Fluggastrechte. Der Tatendrang der polnischen Ratspräsidentschaft darf aber nicht zu einer Verschlechterung des Status quo für Fluggäste führen. Drei Stunden als Richtwert haben sich etabliert und sind ein guter Mittelweg zwischen Interessen der Passagiere und dem operativen Geschäft der Airlines. Eine Aufweichung der Regelungen würde den Fluglinien den Anreiz zur Pünktlichkeit nehmen und in 85% der Fälle zum Ausbleiben von Erstattungen führen. Eine klare Verschlechterung, bei der das Parlament nicht mitgehen wird.“
 

 

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