„Die EU-Steuerpolitik der vergangenen Jahre war zu einseitig auf die Bekämpfung von Steuervermeidung ausgerichtet. Die Frage, wie wir das System effizienter und wettbewerbsfähiger gestalten, ist dabei zu kurz gekommen. Der Omnibus-Vorschlag der Kommission setzt sinnvolle Impulse, die zu Entlastungen führen werden“, kommentierte Markus Ferber MdEP, wirtschafts- und währungspolitischer Sprecher der EVP-Fraktion im Europäischen Parlament, die heute von der Europäischen Kommission vorgelegten Vorschläge zur Vereinfachung des EU-Unternehmenssteuerrechts.
Das Paket umfasst gezielte Änderungen an sechs EU-Steuerrichtlinien, darunter der Zins- und Lizenzgebührenrichtlinie, der Mutter-Tochter-Richtlinie und der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie. Laut Kommission könnten die Maßnahmen die Steuerkonformitätskosten für europäische Unternehmen um bis zu sieben Milliarden Euro jährlich senken.
Vereinfachungen und Abbau von Dopplungen:
„Europa hat in den vergangenen Jahren mit Pillar Two, DAC6 und ATAD Schicht für Schicht neue Verpflichtungen auf Unternehmen geladen, häufig mit überlappenden Anforderungen für identische Sachverhalte. Die Kommission räumt jetzt auf, und das ist richtig. Wer europäische Unternehmen im internationalen Wettbewerb stärken will, muss sicherstellen, dass Kapital für Investitionen freigesetzt wird und nicht in Compliance-Kosten versickert", sagte Ferber.
Rat darf das Paket nicht verwässern
Der CSU-Wirtschaftspolitiker fordert, dass das Paket nun zügig und ohne substanzielle Abschwächung durch den Rat angenommen werden sollte. Die Erfahrung lehrt, dass Vereinfachungsversprechen in Ratsverhandlungen häufig durch nationale Sonderinteressen ausgehöhlt werden. „Wenn der Rat dieses Paket auf den kleinsten gemeinsamen Nenner reduziert, haben wir eine Chance verpasst. Ich erwarte, dass die Mitgliedstaaten die Substanz des Vorschlags erhalten und rasch zu einem Ergebnis kommen. Übergangsfristen von acht Jahren für Kernmaßnahmen müssen im Verhandlungsprozess verkürzt werden. Europa kann sich Trägheit bei der Wettbewerbsfähigkeit schlicht nicht leisten.“