„Verkehrsstrafen sind eine Notwendigkeit für einen sicheren Straßenverkehr. In einem immer weiter vernetzten Europa werden auch Fahrer aus anderen Ländern bei uns in Deutschland zu Verkehrssündern. Diese dürfen selbstverständlich nicht straffrei davonkommen.“
Um den Austausch von Informationen grenzüberschreitend zu vereinfachen, gibt es seit 2015 die EU-Richtlinie zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Austauschs von Informationen über die Straßenverkehrssicherheit gefährdende Verkehrsdelikte. („Verkehrsdelikte-Richtlinie“). Diese stellt sicher, dass die Verfolgung von Verkehrsdelikten bei bestimmten, besonders schwerwiegenden, Fällen über europäische Grenzen hinweg möglich ist.
Im Rahmen ihres Verkehrssicherheitspakets hat die Europäische Kommission im Jahr 2023 Änderungen an der Richtlinie vorgeschlagen. Nach Verhandlungen zwischen Europaparlament und Rat stimmte nun auch der Verkehrsausschuss den ausgehandelten Änderungen in seiner heutigen Sitzung zu. Dazu äußert sich der CSU-Europaabgeordnete Markus Ferber wie folgt:
„Die Verfolgung von schwerwiegenden Straßenverkehrsdelikten innerhalb der europäischen Union, ist für die Verkehrssicherheit in Europa unerlässlich. Wer zu schnell fährt, muss dafür auch zahlen. Eine Gängelung der Verkehrssünder durch private Inkassounternehmen darf aber nicht sein. In der nun beschlossenen Gesetzesänderung konnten wir als CSU, daher einen Stopp für private Inkassounternehmen erreichen, die bisher, mit überhöhten Zuschlägen, die Strafen von Privatpersonen über Ländergrenzen hinweg eingetrieben haben. Diese fragwürdige Praxis gehört damit bald der Vergangenheit an.“
Private Inkassounternehmen haben bisher, vor allem in den klassischen Reisezielen, für ärgerliche Urlaubssouvenirs gesorgt. Mit übertriebenen Zuschlägen und/oder dubiosen Methoden der Geldeintreibung haben diese in einigen EU-Mitgliedsstaaten im Auftrag öffentlicher Gemeinden oder Städte, Gelder grenzüberschreitend eingetrieben. In der Richtlinienänderung ist nun festgeschrieben, dass nach einer Übergangsperiode von 2 Jahren, die zuständigen Behörden in den Mitgliedsstaaten ihre Zuständigkeiten nicht auf eine privatwirtschaftliche Rechtsperson übertragen dürfen. Die nun beschlossene Änderung der Richtlinie setzt damit einen Stopp für diese fragwürdige Geschäftspraktik.
Nach der Zustimmung des Verkehrsausschusses, folgt am Mittwoch, den 24. April 2024, die finale Abstimmung im Plenum in Straßburg, bevor die geänderte Richtlinie anschließend in Kraft treten kann.