„Die ursprüngliche Offenlegungsverordnung für Finanzprodukte konnte schon deshalb nicht richtig funktionieren, weil niemand wusste, was überhaupt ein nachhaltiges Finanzprodukt sein soll. Das zeigt bereits den Konstruktionsfehler der Agenda für nachhaltige Finanzen. Dass die Kommission diesen Fehler nun korrigiert, ist längst überfällig“, erklärt der CSU-Europaabgeordnete und wirtschaftspolitische Sprecher der EVP-Fraktion im Europäischen Parlament, Markus Ferber, zur heutigen Vorlage des Kommissionsvorschlags zur Überarbeitung der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR).
In der praktischen Umsetzung hat sich die Offenlegungsverordnung als problematisch erwiesen, nicht zuletzt weil sie bereits vor der eigentlichen Taxonomie für nachhaltige Finanzierung in Kraft getreten ist und deshalb keine materielle Nachhaltigkeitsdefinition enthielt.
Konstruktionsfehler anerkannt:
„Mit der nun vorgeschlagenen dreistufigen Kategorisierung geht die Kommission einen Schritt in die richtige Richtung. Entscheidend wird aber sein, dass diese Kategorien klar, praxistauglich und für Kleinanleger verständlich sind und nicht am Ende neue Grauzonen und Rechtsunsicherheit schaffen“, erklärt Ferber zum Vorschlag der Kommission durch eine dreistufige Nachhaltigkeitsdefinition für mehr Klarheit im Markt zu sorgen.
Zufrieden zeigt sich Ferber auch mit dem Ansatz die Berichts- und Offenlegungspflichten zu verschlanken: „Unnötige Berichtspflichten zu streichen und die Produktinformationen auf das reduziert, was Anleger wirklich verstehen und vergleichen können, ist ein richtiger Schritt“, so der Europaabgeodnete.
Nachhaltigkeitsrecht als Ganzes entschlacken:
Aus Sicht Ferbers kann es aber nicht bei einem punktuellen Reparatureingriff an der SFDR bleiben. Die Vielzahl an Rechtsakten im Bereich der nachhaltigen Finanzierung - von der Taxonomie über die CSRD bis hin zu Due-Diligence-Vrgaben und ESG-Ratings - führt zu Überschneidungen, Doppelprüfungen und schwer durchschaubaren Anforderungen, gerade für kleinere Marktteilnehmer.
„Europa braucht kein immer dichteres Dickicht an Nachhaltigkeitsvorschriften, sondern einen klaren, berechenbaren Rahmen, der private Investitionen ermöglicht statt sie zu verhindern“, erklärt Ferber. „Die SFDR-Reform wäre ein guter Anlass gewesen, das gesamte Nachhaltigkeitsrecht auf den Prüfstand zu stellen und Doppelstrukturen konsequent zu beseitigen. Hier hat die Kommission eine gute Chance ungenutzt verstreichen lassen.“