CSU Logo CSU Logo EVP Logo EVP Logo Light

US-Sanktionen gegen den Strafgerichtshof legen Europas Verwundbarkeit offen

US-Sanktionen gegen Internationalen Strafgerichtshof/
Markus Ferber fordert deutliche Reaktionen und mehr strategische Autonomie

„Mit den Sanktionen gegen den gesamten Internationalen Strafgerichtshof überschreitet die US-Regierung eine Grenze. Wer ein Gericht, das 125 Vertragsstaaten tragen, vom Finanzsystem und von Technologiedienstleistern abschneiden will, trifft nicht mehr einzelne Personen, sondern eine Institution des Völkerrechts“, erklärt Markus Ferber, wirtschaftspolitischer Sprecher der EVP-Fraktion im Europäischen Parlament.
 
Am 9. Oktober hat US-Außenminister Marco Rubio Sanktionen gegen den Strafgerichtshof als Institution angekündigt. Vermögenswerte des Gerichts in den USA werden eingefroren, US-Unternehmen und Privatpersonen haben sechs Monate Zeit, ihre Geschäftsbeziehungen zum Gericht zu beenden.

Kein Einzelfall: Zwang als Instrument der US-Politik
 
Die Maßnahme steht in einer Reihe mit anderen Zwangsinstrumenten, mit denen Washington Handels-, Sanktions- und Finanzmacht zunehmend als Druckmittel gegenüber Partnern einsetzt. Dass diese Politik nun ein Gericht trifft, in dem alle EU-Mitgliedstaaten Vertragsparteien sind, macht sie für Europa zur Grundsatzfrage.
 
„Die Regierung in Washington behandelt den Zugang zum Dollar-System und zu amerikanischer Technologie als Waffe, auch gegenüber Verbündeten. Das ist mit einer regelbasierten Ordnung nicht vereinbar, und wir sollten es klar benennen. Die Europäer können hier nicht länger auf Appelle und Erklärungen setzen“, so Ferber.

Die Kommission muss die Instrumente bereitstellen
 
Die Sechsmonatsfrist läuft. Aus Sicht des CSU-Politikers muss die Kommission diese Zeit nutzen. Das Blocking-Statut ist seit Jahren vorhanden, bisher aber nicht für diese Sanktionen aktiviert worden. „Die Kommission darf nicht abwarten, bis die Frist abgelaufen ist. Sie muss jetzt das Blocking-Statut aktivieren und sie muss den Banken und Dienstleistern in der EU Rechtssicherheit geben. Ein Institut, das zwischen europäischem Recht und amerikanischen Sanktionen zerrieben wird, braucht klare Ansagen aus Brüssel, nicht nur warme Worte aus der Kommission“, erklärt der Finanzexperte.
 
Das Blocking-Statut ist ein EU-Rechtsinstrument, das europäische Unternehmen vor den extraterritorialen Wirkungen bestimmter Drittstaatensanktionen schützt, indem es ihnen die Befolgung der in seinem Anhang aufgeführten ausländischen Rechtsakte untersagt, Entscheidungen ausländischer Gerichte und Behörden zu deren Durchsetzung in der EU für unwirksam erklärt und Betroffenen einen Schadensersatzanspruch einräumt.

Zahlungsverkehr: Abhängigkeit hat ihren Preis
 
Für Ferber zeigt der Fall, wie verwundbar Europa im Zahlungsverkehr ist. Rund zwei Drittel der Kartenzahlungen im Euroraum laufen über zwei außereuropäische Anbieter. Wer die Infrastruktur nicht kontrolliert, kann auch deren Nutzung nicht verlässlich garantieren.
 
„Dieser Vorgang muss zu einem Umdenken führen. Finanzielle Eigenständigkeit gehört in der EU ganz nach oben auf die Prioritätenliste, neben Wettbewerbsfähigkeit und Sicherheit. Wir brauchen leistungsfähige europäische Zahlungslösungen, die sich am Markt durchsetzen, und wir müssen unsere Finanzmärkte endlich besser integrieren. Wir müssen mehr gemeinsam tun, statt 27 nationale Antworten auf ein europäisches Problem zu suchen“, betont Ferber.
 

Besuchen Sie das Europäische Parlament und
treffen Sie mich für ein persönliches Gespräch!

Tauchen Sie ein in die Atmosphäre des Europäischen Parlaments! Nehmen Sie an Besichtigungen und Plenarsitzungen teil, treffen Sie mich persönlich und erfahren Sie mehr über die Arbeit der EU.
Ich freue mich auf Sie!

Jetzt weitere Einzelheiten erfahren!

Oder Nehmen Sie direkt Kontakt auf und teilen Sie mir Ihre Fragen und Anliegen mit:

T.:  0 821 349 2110
M.: info@markus-ferber.de

Unterschrift Markus Ferber
Bleiben Sie informiert und folgen Sie mir auf Social Media: