„Multimodales Reisen ist längst etabliert - EU-Fahrgastrechte müssen sich dieser neuen Realität anpassen“
Der Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments hat heute eine öffentliche Anhörung zum Thema Passagierrechte im multimodalen Verkehr ausgerichtet. Zu Wort kamen unterschiedliche Vertreter aus der Industrie, von Verbraucherschutzorganisationen und Behörden. Der verkehrspolitische Sprecher der CSU-Gruppe im Europäischen Parlament äußert sich positiv über die Anhörung:
„Kombinationen aus Zug und Flug, Bus und Zug, etc., sogenanntes multimodales Reisen, sind längst etabliert. Bis 2030 soll die Zahl solcher Reisen innerhalb der EU auf 103,6 Millionen steigen. Immer mehr Fahrgäste genießen die Freiheit, sich die Verkehrsmittel ihrer Wahl frei auszuwählen und zu kombinieren. Damit kann auch fürs Klima einiges erreicht werden, denn durch effiziente Bahnzubringerverkehre gibt es eine klimaschonende Alternative für viele Kurzstreckenflüge, um an die wichtigen europäischen Flugverkehrsknoten zu kommen.“
Neue EU-Verordnung zu Passagierrechten bei multimodalen Reisen:
Bisher sind multimodale Reisen, anders als Reisen mit nur einem öffentlichen Verkehrsmittel, nicht durch die sektoralen EU-Fahrgastrechte abgedeckt. Die Kommission hat daher am 29. November 2023 einen Gesetzesvorschlag für eine neue Verordnung über Passagierrechte im Zusammenhang mit multimodalen Reisen vorgelegt. Parlament und Rat sind derzeit dabei, ihre Positionen zu dem Kommissionsvorschlag festzulegen. Markus Ferber erklärt dazu
„Die EU-Fahr- und Fluggastrechte sind ein großer Erfolg und ein weltweites Vorbild für funktionierenden Verbraucherschutz. Bei multimodalen Reisen herrscht allerdings viel Unsicherheit für die Passagiere, welches Regelwerk denn genau für sie gilt. Im schlimmsten Fall kann ein verspäteter Zug dazu führen, dass man seinen Flug verpasst und anschließend ohne Unterstützung dasteht.“
Markus Ferber sieht den neuen Vorschlag daher positiv:
„Multimodale Verkehre zu fördern hat positive Auswirkungen auf die Auswahl der Kunden und fürs Klima. Ich bin davon überzeugt, dass in dem Bereich noch viel ungehobenes Potenzial liegt. Bei der derzeitigen Zuverlässigkeit im Schienenverkehr ist eine Absicherung der Verbraucher allerdings dringend notwendig. Es ist daher richtig, dass die EU hier ebenfalls ein Rahmenwerk für Fahrgastrechte schafft.“
Während Markus Ferber die grundsätzliche Ausrichtung des Vorschlags lobt, gibt er auch zu bedenken: „Eine zielgerichtete Definition von multimodalen Reisen ist bei dem Vorschlag ganz wichtig. Es kann nicht sein, dass eine verpasste U-Bahn bereits zu Erstattungsforderungen für einen Langstreckenflug führt. Hier muss Maß und Mitte gewahrt bleiben. Der Austausch mit zentralen Stakeholdern im Verkehrsausschuss gibt uns als Gesetzgeber die Möglichkeit, die unterschiedlichen Interessen zu berücksichtigen.“
Rechte von mobilitätseingeschränkten Reisenden:
Ein besonderer Fokus liegt bei dem Gesetzesvorschlag auf den Interessen von mobilitätseingeschränkten Reisenden. Deshalb war auch ein Vertreter des European Disability Forum in die heutige Anhörung geladen. Markus Ferber erklärt dazu:
„Mobilitätseingeschränkte Reisende müssen besonderen Schutz genießen. Für sie ist ein ungeplanter Zwischenfall in der Reisekette meist mit erheblichen Unannehmlichkeiten verbunden. Es ist daher ein gutes Zeichen, dass die Anliegen dieser Menschen heute in der Anhörung zur Sprache kamen.“