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Fragen und Antworten

Seit wann gibt es die Europäische Union?

Den Anstoß für die Bildung einer Organisation mit einer "Hohen Behörde", deren Beitritt auch anderen europäischen Ländern offen steht, gab der französische Außenminister Robert Schuman in seiner berühmten Erklärung vom 9. Mai 1950. Als erste Gemeinschaftsorganisation entstand daraus die "Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl" (EGKS), deren Vertrag am 18. April 1951 von Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden unterzeichnet wurde. 

Am 25. März 1957 wurden die "Römischen Verträge" verabschiedet. Sie bilden die Grundlage für die spätere Europäische Gemeinschaft und bestehen aus der Gründung einer "Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft" (EWG) und einer "Europäischen Atomgemeinschaft" (EURATOM). Die Gründungsmitglieder waren Belgien, die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande. 

Mit Hilfe des "Vertrages über die Europäische Union" (sog. Vertrag von Maastricht) von 1992 werden schließlich die EGKS, EWG und EURATOM zur "Europäischen Union" zusammengeführt. Der EU wurde daneben eine Vielzahl an weiteren Kompetenzen verliehen, die eine enge wirtschaftliche und politische Zusammenarbeit auf europäischer Ebene ermöglichte. Durch den "Vertrag von Amsterdam" (1997) und den "Vertrag von Nizza" (2001) wurden die Befugnisse auf europäischer Ebene kontinuierlich erweitert. Der "Vertrag von Lissabon" ist der vorerst letzte Änderungsvertrag.

Wer entscheidet über den Beitritt eines neuen Landes?

Um der Europäischen Union beitreten zu können, muss ein Land zunächst die "Kopenhagener Kriterien" erfüllen. Diese bestehen aus der Übernahme des bestehenden europäischen Rechts, politischen Voraussetzungen wie beispielsweise die Wahrung der Menschenrechte und der wirtschaftlichen Stärke, dem Wettbewerbsdruck im Binnenmarkt standzuhalten. Sind die Kriterien erfüllt, stellt das Land einen Aufnahmeantrag an den Rat, der ihm gegebenenfalls den Status eines offiziellen Beitrittskandidaten verleiht. Die Kommission untersucht laufend die politische und wirtschaftliche Lage und steht dem Bewerberland unterstützend zur Seite. Der Rat entscheidet nach Anhörung der Kommission und nach Zustimmung des Europäischen Parlaments über die Aufnahme des Beitrittskandidaten. Die Beitrittsverträge müssen anschließend in allen Mitgliedsstaaten sowie dem Kandidatenland ratifiziert werden.

Ist ein Austritt aus der EU möglich?

Bisher gab es diese Möglichkeit noch nicht. Seit dem Vertrag von Lissabon gibt es ein Austrittsrecht.

Was ist der "Rat der Europäischen Union"?

Dieses Gremium besteht aus den Ministern der einzelnen Mitgliedsstaaten. Je nach Themenbereich kommen hier die Fachminister, beispielsweise die Verkehrsminister, zusammen. Der Rat, häufig auch "Ministerrat" genannt, und das Europäische Parlament teilen sich die Gesetzgebungsbefugnisse und die Verantwortung für den EU-Haushalt. Halbjährlich wechselt der Vorsitz zwischen den Mitgliedsstaaten. Mit dem Vertrag von Lissabon wird das Amt des Ratspräsidenten geschaffen, der für zweieinhalb Jahre den Vorsitz im Rat führt

Wie setzt sich das Europäische Parlament zusammen?

Zurzeit gibt es 705 Abgeordnete im Europäischen Parlament. Den deutschen Europaabgeordneten stehen 96 Sitze zu. Die rund 160 nationalen Parteien schließen sich in europäischen Fraktionen zusammen. Die CSU hat sich der "Fraktion der Europäischen Volkspartei (EVP)" angeschlossen und ist damit Teil der größten Fraktion im Parlament.

Wie wird das Europäische Parlament gewählt?

Alle fünf Jahre wird das Europäische Parlament europaweit nach dem Verhältniswahlrecht neu gewählt: Die Bürgerinnen und Bürger der einzelnen Mitgliedsstaaten geben in ihrem Heimatland ihre Stimme für eine nationale Partei ab, die für die Wahl eine Kandidatenliste aufgestellt hat. In Deutschland hat jeder Wahlberechtigte eine Stimme.

Welche Kompetenzen hat das Europäische Parlament?

Das Europäische Parlament hat folgende Aufgaben:

  • Legislativbefugnis: Das Parlament und der Rat beschließen gemeinsam Richtlinien und Verordnungen im Mitentscheidungsverfahren. 
  • Haushaltsbefugnis: Gemeinsam mit dem Rat verabschiedet und kontrolliert das Parlament die Ausgaben und Einnahmen der EU.
  • Kontrollbefugnis: Zu den Kontrollrechten des Parlaments gehören Fragestunden und Anfragen an Rat und Kommission sowie die Debatten über den Tätigkeitsbericht der Kommission. Außerdem kann es Untersuchungssauschüsse einrichten und der Kommission das Misstrauen aussprechen.

Welche Sprache wird im Parlament gesprochen?

Es ist eine Tradition im Europäischen Parlament, dass jeder Abgeordnete in seiner Muttersprache spricht. Auf Grund der vielen Sprachen, die es in Europa gibt, sind in jeder Sitzung Simultandolmetscher im Einsatz. Die Dokumente, wie z.B. Protokolle, werden ebenfalls in jede Landessprache übersetzt. Somit kann sich jeder Abgeordnete in seiner ihm vertrauten Muttersprache äußern und wird gleichzeitig auch von jedem fremdsprachigen Abgeordneten verstanden.

Warum tagt die EU sowohl in Straßburg als auch in Brüssel?

Der offizielle Sitz des Europaparlaments ist Straßburg. Die Ausschüsse und Fraktionen tagen hingegen in Brüssel, um schneller und direkter mit den anderen Institutionen wie Rat und Kommission zusammenarbeiten zu können. Der Ort Straßburg wurde 1957 für den Sitz des Parlaments ausgewählt, weil er für Europa einen großen symbolischen Stellenwert hat – er stellt die Versöhnung zwischen Frankreich und Deutschland dar. Ich würde gerne erreichen, dass das Europäische Parlament das Recht bekommt, selbst über seinen Sitz zu entscheiden. Denn in der heutigen Zeit sind zwei Parlamentssitze nicht zu rechtfertigen.

Wie setzt sich die Europäische Kommission zusammen?

Die Kommission hat einen Kommissionspräsidenten - derzeit Ursula von der Leyen aus Deutschland.  Darüber hinaus gehören ihr 26 Kommissare an, je einer aus jedem Mitgliedsstaat. Jeder Kommissar ist für ein bestimmtes Sachgebiet zuständig. In ihrer Arbeit werden die Kommissare von Generaldirektionen und Dienststellen unterstützt; dies entspricht in Deutschland den Ministerien.

Was ist ein "Kommissar"?

Ein Kommissar ist Teil der Europäischen Kommission. Zuerst wird der Kommissionspräsident vom Rat der Europäischen Union gewählt. Diesem gehören alle Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsstaaten an. Das Europäische Parlament muss der Wahl zustimmen. Anschließend wählt der Präsident mit dem Ministerrat die einzelnen Kommissare aus den Mitgliedsstaaten aus, die wiederum vom Europaparlament als Ganzes bestätigt werden müssen. Die Vorschläge für mögliche Kandidaten geben die Regierungen der einzelnen Mitgliedsstaaten ab. Alle Kommissare sind gleichberechtigte Mitglieder im Kommissionsgremium. Jedem Kommissar wird ein Ressort zugeteilt und seine Amtszeit beträgt fünf Jahre.

Was ist eine "Richtlinie"?

Richtlinien sind Rechtsakte der Europäischen Union, die von den Mitgliedsstaaten binnen einer bestimmten Frist in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Dabei haben die Mitgliedsstaaten einen gewissen inhaltlichen Spielraum, um nationalen Gegebenheiten Rechnung zu tragen.

Was ist eine "Verordnung"?

Eine Verordnung hat allgemeine Geltung und ist in allen Teilen verbindlich. Sie gilt nach ihrer Verabschiedung durch das Europäische Parlament und den Rat unmittelbar in jedem Mitgliedsstaat, das heißt, es gibt keine nationalen Spielräume.

Wie kommt eine Richtlinie/Verordnung zustande?

Die Europäische Kommission hat das Initiativrecht und macht einen Gesetzesvorschlag. Beim Mitentscheidungsverfahren sind Rat und Parlament gleichberechtigt und beschließen gemeinsam. Dieses Verfahren wird am häufigsten angewendet. Zunächst nimmt das Parlament den Vorschlag der Kommission entgegen und berät in den zuständigen Ausschüssen darüber. Anschließend wird im Plenum in erster Lesung darüber abgestimmt. Diese Fassung geht dann in den Rat, der einen gemeinsamen Standpunkt verabschiedet. Nimmt der Rat keine Änderungen an der Fassung des Parlaments vor, ist die Richtlinie oder Verordnung erlassen. Ändert der Rat etwas, geht diese Version zurück ins Parlament zur zweiten Lesung. Erst bei einer Einigung – notfalls nach der zweiten Lesung im Vermittlungsausschuss – sind Richtlinie oder Verordnung erlassen. In über 80 Prozent der Fälle setzt sich das Europäische Parlament gegenüber dem Rat mit seinen Forderungen durch.

Betreffen die Richtlinien/Verordnungen mich als Bürger?

Verordnungen haben direkt bindende Wirkung für die Mitgliedsstaaten und damit auch für deren Bürgerinnen und Bürger. Die von den Mitgliedsstaaten umgesetzten Richtlinien haben als nationale Gesetzgebung eine ebenso direkte Wirkung.

Kann ein Mitgliedsland eine Richtlinie ablehnen?

Jedes Mitgliedsland der EU hat sich verpflichtet, verabschiedete Richtlinien umzusetzen. Sollte sich jedoch ein Land weigern, eine Richtlinie umzusetzen, kann dies trotzdem mit Hilfe eines Vertragsverletzungsverfahrens vor dem EuGH durchgesetzt werden. Zudem droht dem Mitgliedsstaat eine Geldstrafe.

Welche Staaten haben den „Euro“ bereits eingeführt?

Die Grundvoraussetzung, dass in einem Land mit "Euro" als offiziellem Zahlungsmittel gezahlt werden darf, ist dessen Aufnahme in die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU) und die Erfüllung der notwendigen Kriterien für den "Euro". Die "Eurozone" beinhaltet die 19 EU-Mitgliedsstaaten, die den Euro als gesetzliche Währung eingeführt haben. Das sind: Belgien, Deutschland, Irland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Italien, Zypern, Luxemburg, Malta, Holland, Österreich, Portugal, Slowenien, Slowakei, Estland, Lettland, Litauen und Finnland. 

Dagegen  haben folgende Mitgliedsstaaten der EU den "Euro" noch nicht als gesetzliche Währung eingeführt: Bulgarien, Tschechische Republik, Dänemark, Kroatien, Lettland, Litauen, Ungarn, Polen, Rumänien, Schweden und Großbritannien.

Daneben wird in zahlreichen anderen Staaten – mit oder ohne Vereinbarung – der "Euro" als Zahlungsmittel verwendet, wie z.B. Andorra, Monaco und Montenegro.

Müssen EU-Beamte Steuern zahlen?

Selbstverständlich müssen die EU-Beamten ebenfalls Steuern zahlen. Diese werden jedoch nicht an ihre Heimatländer abgeführt, sondern fließen direkt in den Haushalt der Europäischen Gemeinschaft.

Gibt es einen EU-Volksentscheid?

Im Vertrag von Lissabon ist ein Bürgerbegehren vorgesehen, bei dem mindestens eine Millionen Unionsbürger die Kommission auffordern können, einen Gesetzesvorschlag zu einem Thema zu unterbreiten.

Gibt es eine "EU-Staatsbürgerschaft"?

Zwar haben wir keinen EU-Personalausweis oder EU-Vermerk in unserem nationalen Pass, doch trotzdem sind wir "Staatsbürger der Europäischen Union". Die korrekte Bezeichnung hierfür lautet "Unionsbürgerschaft". Sie sichert uns unter anderem die europaweite Freizügigkeit und Niederlassungsfreiheit zu. Daneben erhält jeder Unionsbürger das Recht an der Europawahl teilnehmen zu können. Sollte sich ein Unionsbürger in einem Drittstaat aufhalten und Hilfe benötigen, kann er sich auch an den konsularischen Dienst eines jeden Mitgliedsstaates der EU wenden, falls sein Heimatland dort nicht vertreten ist. Die Unionsbürgerschaft ergänzt die nationale Staatsbürgerschaft, sie ersetzt diese nicht.

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