„Mit dieser Entscheidung kehrt Transparenz auf dem Frühstückstisch ein. Es ist ein Gebot der Fairness gegenüber dem Verbraucher, dass die Herkunft von Honig klar gekennzeichnet ist“, so der CSU-Europaabgeordnete und wirtschaftspolitische Sprecher der EVP-Fraktion im Europäischen Parlament, Markus Ferber, nachdem das Europäische Parlament einer Richtlinienänderung zu besseren Kennzeichnungspflichten für Honig zugestimmt hat. Die Änderung ist Teil der so genannten „Frühstücksrichtlinien“, wozu zusätzlich noch weitere Änderungen bei den Richtlinien für Fruchtsäfte, Konfitüre und Milch gehören.
Schluss mit Etikettenschwindel:
Derzeit muss bei Honigmischungen nur angegeben werden, ob der verwendete Honig aus der EU stammt oder nicht. Künftig müssen mindestens die größten vier Herkunftsländer des verwendeten Honigs aufgeschlüsselt werden.
Der CSU-Europaabgeordnete begrüßt die erhöhte Transparenz: „Das derzeitige Regelwerk für die Ursprungskennzeichnung dient eher der Verschleierung der Herkunft als deren Klärung. Mit den neuen Regeln hat das endlich ein Ende. Dem Honig-Gepansche wird damit ein Riegel vorgeschoben.“
Mehr Frucht in der Marmelade:
Die Einigung enthält auch eine Regelung, nach der der Mindestfruchtgehalt von Fruchtmarmelade um 100g pro Kilogramm erhöht wird: „Wer Früchtemarmelade kauft, muss auch sicher sein, dass wirklich Früchte im Glas sind. Die neuen Vorgaben stellen sicher, dass der Kunde bei Marmelade bekommt, was auf der Verpackung steht.“