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Verpackungsverordnung: Kurzfristige Entlastung muss in langfristiger Harmonisierung enden

Umweltomnibus schafft Grundlage für Übergangslösung /
Kommission muss gewonnene Zeit für Einführung eines einheitlichen EU-Verpackungsregisters nutzen

Das Europäische Parlament hat heute seine Verhandlungsposition zum Umweltomnibus beschlossen. Damit ist der Weg für Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten frei. Ziel des Gesetzespakets ist es, Unternehmen von unnötiger Bürokratie zu entlasten und bestehende Umweltvorschriften praxisnäher auszugestalten. Im Mittelpunkt steht dabei die Aussetzung der Pflicht zur Benennung eines Nachhaltigkeitsbevollmächtigten im Rahmen der europäischen Verpackungsverordnung (PPWR). Markus Ferber begrüßt diesen ersten Schritt:
 
„Die Bevollmächtigtenregelung aus der neuen EU-Verpackungsverordnung ist eine große Hürde für unseren Binnenmarkt. Wo wir grenzüberschreitenden Handel fördern und Unternehmen den Zugang zum europäischen Markt erleichtern sollten, haben wir mit der PPWR neue Probleme geschaffen. Der Aufschrei aus der Wirtschaft im Sommer war berechtigt. Deshalb ist es gut, dass wir heute das größte Problem angehen.“

Quick-Fix bei Bevollmächtigtenregelung überfällig
 
Die im Sommer wirksam gewordene Regelung hatte insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) für erhebliche Kritik gesorgt. Wer Verpackungen in andere EU-Mitgliedstaaten versendet, muss seitdem mit zusätzlichem Aufwand und teils erheblichen Zusatzkosten rechnen. Gerade kleinere Unternehmen, die den grenzüberschreitenden Handel für ihr Wachstum nutzen wollen, werden dadurch vor neue Hürden gestellt. Ferber hatte sich bereits während der ursprünglichen Beratungen zur Verpackungsverordnung im Jahr 2023 für eine Entlastung kleiner Unternehmen eingesetzt. Mit einem Änderungsantrag wollte er Kleinstunternehmen von entsprechenden bürokratischen Pflichten befreien. Der Vorstoß scheiterte damals am Widerstand der Ampelregierung im Rat.

Großflächige Entlastungen statt kleinteiliger Detailregelungen
 
Aus Sicht Ferbers bleibt das heutige Verhandlungsergebnis jedoch hinter den Möglichkeiten zurück. Anstatt die bestehenden Belastungen grundlegend zu überprüfen, beschränkt sich die Parlamentsposition auf punktuelle und zeitlich begrenzte Erleichterungen. Ferber kritisiert, dass trotz der deutlichen Rückmeldungen aus der Wirtschaft keine umfassendere Entlastung erreicht werden soll:
 
„Die Rückmeldungen aus der Wirtschaft zur Verpackungsverordnung waren eindeutig: Die EU ist hier über das Ziel hinausgeschossen. Statt lediglich eine befristete Aussetzung der Bevollmächtigtenpflicht für Kleinstunternehmen vorzusehen, wäre es an der Zeit gewesen, grundsätzlich umzudenken und das Problem dauerhaft aus der Welt zu schaffen. Es kann nicht unser Anspruch sein, immer neue bürokratische Pflichten einzuführen und anschließend kleinteilig zurückzudrehen. Wir brauchen von Anfang an Regelungen, die für Unternehmen praktikabel sind und den europäischen Binnenmarkt stärken, statt ihn auszubremsen. Der Beharrungswille bei einmal beschlossenen Regelungen ist leider groß – selbst dann, wenn sich ihre Schwächen in der Praxis deutlich zeigen.“

Ein gemeinsamer Binnenmarkt braucht ein zentrales Verpackungsregister
 
Besonders kritisch sieht Ferber, dass die vorgesehene Aussetzung der Bevollmächtigtenpflicht nur eine Übergangslösung darstellt. Aus seiner Sicht muss die gewonnene Zeit genutzt werden, um eine dauerhafte europäische Lösung zu schaffen. Entscheidend ist dabei die Einführung eines einheitlichen EU-Verpackungsregisters („one-stop-shop“):
 
„Aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Die Zeit bis 2035 muss die Kommission nun unbedingt nutzen, um das versprochene zentrale EU-Verpackungsregister aufzubauen. Eine einzige Registrierung muss künftig innerhalb des Binnenmarkts ausreichend sein. Wir dürfen kleine Unternehmer nicht mit 27 nationalen Registern überfordern. Da gibt jeder Kleinstunternehmer frustriert auf.
 
Der Binnenmarkt ist unsere Stärke in Europa. Ein gemeinsamer Binnenmarkt muss einhergehen mit einem zentralen Register, welches in allen EU-Mitgliedstaaten Anwendung findet. Durch die Aussetzung hat die Kommission Zeit gewonnen, ein einheitliches Register aufzubauen. Diese Aufgabe muss sie jetzt schnellstmöglich angehen und dann auch gegenüber den Mitgliedstaaten durchsetzen.“

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